Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.05.1998 - 2 VA 4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7672
OLG Brandenburg, 18.05.1998 - 2 VA 4/97 (https://dejure.org/1998,7672)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.1998 - 2 VA 4/97 (https://dejure.org/1998,7672)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 2 VA 4/97 (https://dejure.org/1998,7672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht aufgrund rechtlichem Interesse; Beginn der Verfahrensbeteiligung von Gläubigern; Voraussetzungen des Akteneinsichtsrechts; Anordnung der Sequestration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 VA 2/04

    Verfahrensrecht: Anfechtbarkeit eines Justizverwaltungsakts; Akteneinsichtsrecht

    Dazu gehören auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen, sofern diese Interessen einen rechtlichen Bezug zum Streitstoff der Akten haben; es muss der Interessenkreis des Antragstellers durch das Verfahren konkret berührt werden (vgl. KG NJW 1989, 534; 1988, 1738; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Zöller/Greger, a.a.O., § 299 Rz. 6a).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln (ZIP 1999, 1449; MDR 1988, 502), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 13.12.1995, Az.: 20 VA 10/95 = MDR 1996, 379; vgl. weiter OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Pape EWiR 1999, 973; Münchener Kommentar zur InsO/Ganter, § 4 Rz. 63 m. w. N.), ist das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO etwa nach Einstellung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens mangels Masse zu bejahen für diejenigen, die glaubhaft machen, dass sie im Falle der Eröffnung des Verfahrens Konkursgläubiger gewesen wären.

    Nachdem es mithin an der Glaubhaftmachung der dem geltend gemachten rechtlichen Interesse zugrundeliegenden Forderung fehlt, kommt es auch auf die ansonsten nach § 299 Abs. 2 ZPO vorzunehmende Ermessensentscheidung nicht mehr an, ebenso nicht darauf, ob hierzu zunächst der Schuldnerin Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, zum Antrag auf Akteneinsicht Stellung zu nehmen (vgl. dazu BGH ZIP 1998, 961; OLG Köln ZIP 1999, 1449; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; OLG Celle ZIP 2004, 368).

  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der

    Dazu gehören auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen, sofern - wie gesagt - diese Interessen einen rechtlichen Bezug zum Streitstoff der Akten haben; es muss der Interessenkreis des Antragstellers durch das Verfahren konkret berührt werden (vgl. Senat ZVI 2006, 30, unter Hinweis auf KG NJW 1989, 534; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; vgl darüber hinaus BGH WM 2006, 1435 unter Hinweis auf BGHZ 4, 323; OLG Hamburg ZIP 2002, 266; Brandenburgisches OLG ZIP 2000, 1541; OLG Köln NJW-RR 1998, 407 m. w. N.; vgl. weiter OLG Dresden NZV 2002, 569; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 299 Rz. 24; Kissel/Mayer, a.a.O., § 12 GVG Rz. 115; Haertlein ZZP 114, 441, 444).
  • OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98

    Akteneinsicht eines Konkursgläubigers

    c) Nach der Rechtsprechung des Senats (MDR 1988, 502 f.), die mit der völlig herrschenden Meinung übereinstimmt (OLG Frankfurt, MDR 1996, 379; OLG Naumburg, ZIP 1997, 895; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 11. August 1997 und 18. Mai 1998 in 2 VA 4/97 jedenfalls für die Fälle, in denen im Konkurseröffnungsverfahren die Sequestration angeordnet und gegen den Schuldner ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen worden ist - wie es auch hier geschehen ist - Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O.; jedenfalls bei titulierter Forderung auch OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894), ist das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse zu bejahen für diejenigen, die glaubhaft machen, dass sie im Falle der Eröffnung des Verfahrens Konkursgläubiger gewesen wären.
  • OLG Hamm, 18.09.2003 - 15 VA 8/03

    Gewährung von Akteneinsicht eines Dritten gem. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung (

    Als berechtigtes rechtliches Interesse kann dabei auch angesehen werden, wenn die Beteiligte zu 1) durch die Akteneinsicht Erkenntnisse über noch vorhandenes Vermögen der Schuldnerin gewinnen will, um gegen diese selbst vorzugehen (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1988, 502; OLG Braunschweig Rpfleger 1997, 229; OLG Naumburg MDR 1997, 474; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Schmeel MDR 1997, 437).
  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 15 VA 8/03

    Anspruch eines Drittgläubigers aufÜbersendung der Abschrift eines

    Als berechtigtes rechtliches Interesse kann dabei auch angesehen werden, wenn die Beteiligte zu 1) durch die Akteneinsicht Erkenntnisse über noch vorhandenes Vermögen der Schuldnerin gewinnen will, um gegen diese selbst vorzugehen (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1988, 502; OLG Braunschweig Rpfleger 1997, 229; OLG Naumburg MDR 1997, 474; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Schmeel MDR 1997, 437).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 20 VA 23/21

    Zum rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO

    Besteht ein solcher, reichen auch rechtlich begründete wirtschaftliche Interessen aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2016, I-3 VA 5/16, Tz. 22; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 18.05.1998, 2 VA 4/97, Tz. 6; jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht